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Trotz Fachkräfteeinwanderungsgesetz Verlängerung der Westbalkan-Regelung unerlässlich
„Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz bietet Arbeitskräften aus der Baubranche mit berufspraktischer Erfahrung, innerhalb derer sie vertiefte Kenntnisse und Fertigkeiten erworben haben, keine Möglichkeit, einen Aufenthaltstitel in Deutschland zu bekommen.
Eigentlich soll das Gesetz Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften in Deutschland erleichtern. Die vorgesehene Ausnahmevorschrift beschränkt einen möglichen Aufenthaltstitel für Menschen mit berufspraktischer Erfahrung auf die Branche der Informations- und Kommunikationstechnologie. „Wer glaubt, dass hier nur hochqualifizierte Fachleute ins Land kommen, irrt,“ so Pakleppa.
„Wenn die sog. Westbalkan-Regelung nicht verlängert wird, ist das für die Bauwirtschaft ein schwerer Rückschlag. Gerade einfache, von heimischen Arbeitnehmern nicht mehr ausgeübte Tätigkeiten (Stichwort: Eisenbiegen) werden von angelernten, aber sehr erfahrenen Arbeitnehmern vom Westbalkan ausgeführt. Auf diese überwiegend im Wohnungsbau eingesetzten Arbeitnehmer ist das Baugewerbe dringend angewiesen. Denn rund 90 % des Wohnungsbaus wird in Deutschland von den baugewerblichen Unternehmen geleistet,“ erklärte Pakleppa.
Aktuell werden in Deutschland etwa 50.000 Menschen pro Jahr im Bauhauptgewerbe über die sog. West Balkan-Regelung beschäftigt, überwiegend im Helferbereich. Trotz des hohen Vergütungsniveaus – der Bau-Mindestlohn gehört zu den höchsten in Deutschland – kann die Baubranche ihren Bedarf an Fach- und anderen Arbeitskräften nicht allein aus dem inländischen Arbeitskräfteangebot befriedigen. „Wer den Bau-Arbeitsmarkt für die Arbeitnehmer aus dem Westbalkan verschließt, riskiert einen Stillstand auf Deutschlands Baustellen,“ so Pakleppa abschließend.