Kreislaufwirtschaft und Ressourcenschonung

Durch seinen Beitrag zur Energiewende und den Aufbau einer Kreislaufwirtschaft fungiert die Bauwirtschaft als Schrittmacher der Ressourceneffizienz und stärkt so die Wettbewerbsfähigkeit der modernen Volkswirtschaft.

Die deutsche Bauwirtschaft leistet mit der energetischen Modernisierung des Gebäudebestandes, der Verwirklichung weitestgehend energieneutraler Neubauten und der Nutzung erneuerbarer Energien im Gebäudebereich den Hauptbeitrag zur Energiewende.

Darüber hinaus konnte im Bereich der mineralischen Baustoffe weitgehend eine Kreislaufwirtschaft aufgebaut werden. So schafft es die deutsche Bauwirtschaft von den jährlich ca. 200 Mio Tonnen mineralischen Bau- und Abbruchabfällen über 90 % durch Baustoff-Recycling und Wiederverwertung im Stoffkreislauf zu halten.

Doch schlechte Rahmendbedingungen gefährden die Kreislaufwirtschaft. Denn auch hochwertig hergestellte Recycling-Baustoffe gelten bis heute rechtlich als Abfall. Dies trägt zu einer schwindenden Akzeptanz von Recycling-Baustoffen gerade bei öffentlichen Auftraggebern bei. In einigen Regionen droht deshalb der Entsorgungsnotstand, weil Bau- und Abbruchabfälle von den Recycling-Unternehmen wegen voller Lagerplätze nicht mehr angenommen werden können.

Noch prekärer sind die Verhältnisse im Bereich von Böden, die im Zuge von Baumaßnahmen gelöst werden und rechtlich als Abfall gelten. Bereits gering – man könnte auch sagen normal belastete Böden - werden immer häufiger auf Deponien entsorgt, weil eine Wiederverwendung umweltrechtlich untersagt wird. Der Deponieraum verknappt sich jedoch zunehmend, weshalb tausende Tonnen von Boden über zum Teil große Entfernungen von mehreren Hundert Kilometern zu den nächstgelegenen Deponien transportiert werden. Neben den hiermit entstehenden CO2-Emissionen belasten die Transport- und Entsorgungskosten die Infrastrukturhaushalte.

Der volkswirtschaftliche Schaden dürfte mittlerweile an eine Milliarden Euro jährlicher Zusatzaufwendungen infolge unausgewogener Umweltgesetze heranreichen.

Der ZDB fordert im Sinne der Kreislaufwirtschaft Bau eine ausgewogene Umweltgesetzgebung. Neben den Belangen des Boden- und Grundwasserschutzes müssen auch die Ressourcenschonung, Abfallvermeidung und Reduzierung von CO2-Emissionen als gleichrangige Schutzziele berücksichtigt werden. Die deutsche Bauwirtschaft fordert daher einen Paradigmenwechsel bei den zukünftigen bundeseinheitlichen Regelungen des Baustoff-Recyclings und der Bodenverwertung.

Handlungshilfen zur Gewerbeabfallverordnung

Die Novelle der Gewerbeabfallverordnung trat am 01.08.2017 in Kraft und regelt nicht nur die auf gewerblichen Betriebsstätten anfallenden Siedlungsabfälle, sondern auch die Bau- und Abbruchabfälle. Bau- und Abbruchunternehmen sind daher zweifach betroffen.

Dazu haben ZDB und BGRB (in Kooperation mit den Verbänden HDB und DA) die unten zum Download verfügbaren zwei Handlungshilfen erarbeitet. Die darin enthaltenen Dokumentationsformulare sind zusätzlich als Word-Datei angefügt, damit diese im Unternehmen individuell nutzbar sind.

Die Dokumentationsformulare sollen in den kommenden Monaten anhand von Hinweisen aus der Praxis weiterentwickelt werden. Wir freuen uns auf entsprechende Hinweise, besonders zu in den Handlungshilfen unter „Verbändeerläuterungen“ genannten Fällen, in denen eine Getrenntsammlung, Vorbehandlung oder Aufbereitung technisch unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist.

Dateien zum Download (siehe "Links", rechte Spalte):
HaHi 1a GewAbfV Betriebsstätten
HaHi 1b GewAbfV Betriebsstätten Formulare
HaHi 2a GewAbfV Bau Abbruch
HaHi 2b GewAbfV Bau Abbruch Formulare