Energieeinsparverordnung

Die Energieeinsparverordnung beschreibt das gesetzlich vorgeschriebene Maß des Energiebedarfs von Neubauten und bei der Modernisierung bestehender Gebäude.

Seit 1977, der ersten Wärmeschutzverordnung, wurde der bauliche Wärmeschutz der Gebäude stetig verbessert. Die Anforderungen wurden mit der zweiten Wärmeschutzverordnung 1984 und der dritten Wärmeschutzverordnung 1995 entsprechend angehoben. Seit 2002 sind die Wärmeschutzverordnung und die Heizungsanlagenverordnung zur Energieeinsparverordnung zusammengeführt worden. Damit wurde ein Energiebilanzverfahren eingeführt, mit dem der rechnerische Energiebedarf unter Berücksichtigung der Gebäudehülle und der Anlagentechnik ermittelt wird.

Mit der Energieeinsparverordnung 2007 wurde der Gebäudeenergieausweis eingeführt. Die Energieeinsparverordnung 2009 hat die Anforderungen an den Primär-Energiebedarf um 30 % verschärft. Eine weitere Verschärfung erfolgt zum 1. Januar 2016 auf der Grundlage der EnEV 2014. Danach wird die Anforderung an den Primärenergiebedarf um weitere 25 % reduziert. Damit verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die Energieeffizienz zu verbessern, d.h. den Energiebedarf zu reduzieren, die Ressourcen zu schonen und die Abhängigkeit von Energierohstoffen aus dem Ausland zu verringern. Diese 25 %ige Verschärfung der Anforderungen ist aus unserer Sicht zwar ambitioniert, aber technisch und wirtschaftlich umsetzbar.

Ab 2021 wird das Niedrigstenergiegebäude (Nahe-Null-Energiegebäude) auf der Grundlage der EU-Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie eingeführt. Die Anforderungen für diesen Gebäudestandard sind noch nicht definiert. Wir fordern daher Planungssicherheit für Bauherren und die Festlegung der Standards für Niedrigstenergiegebäude bis 2017.

Um den Energiebedarf eines Gebäudes zu minimieren leistet die Gebäudehülle den entscheidenden Ansatz durch eine optimale Wärmedämmung. Die Gebäudehülle ist der langlebigste Teil des Gebäudes und unterliegt daher wesentlich größeren Instandhaltungs- und Sanierungsintervallen, als dies bei der Anlagentechnik der Fall ist.

Im Gebäudebestand wurden die Anforderungen nicht über den Stand der EnEV 2009 verschärft. Das begrüßen wir sehr, da einerseits die Anforderungen nach EnEV 2009 an ihre technischen sowie baurechtlichen Grenzen stoßen und andererseits es wichtiger ist, die zahlreichen noch nicht energetisch modernisierten Gebäude zu ertüchtigen. Nur durch eine Breitenwirkung werden die Klimaschutzziele erreicht werden.