Energetische Gebäudesanierung
Für den Gebäudebereich hat die Europäische Kommission in der EU-Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie das Ziel vorgegeben, ab 2021 Nahe-Null-Energiehäuser (Niedrigstenergiegebäude) im Neubaubereich umzusetzen. Bis 2050 soll darüber hinaus der gesamte Gebäudebestand klimaneutral modernisiert sein.
Die 20-20-20-Ziele der Europäischen Union sind:
Die Beschlüsse der Bundesregierung zum Energiekonzept (September 2010) und zur Energiewende (Juli 2011) weisen den nationalen Weg zu klimaneutralen Neubauten ab 2021.
Das Baugewerbe unterstützt grundsätzlich die Ziele der Verbesserung der Energieeffizienz in Gebäuden und hält den Dreiklang aus Fordern, Fördern und Informieren für eine wichtige Voraussetzung, die Ziele zu erreichen.
Fordern: Die gesetzlichen Grundlagen, wie z. B. die EnEV, sind mit Augenmaß fortzuschreiben. Mit der Novelle der EnEV 2013 sehen wir dieses grundsätzlich erfüllt. Wichtig ist es, das Niveau der Niedrigstenergiegebäude (Nahe-Null-Gebäude) bis 2017 zu definieren um Bauherren und Planern Planungssicherheit zu geben.
Fördern: Die Förderinstrumente sind zu verstetigen und fortzuschreiben (KfW-Förderung, BAFA-Vor Ort-Beratung) sowie zu ergänzen (z. B. steuerliche Förderung). Die Fördermittel müssen aufgestockt werden um eine Verdoppelung der Modernisierungsrate zu erreichen.
Informieren: Die öffentliche Hand sollte Bauherren und Gebäudeeigentümer stärker über die technischen Möglichkeiten und technologischen Entwicklungen der Energieeffizienz in Gebäuden informieren. Hierzu zählt auch, dass ab 2021 beim Neubau der Niedrigstenergiegebäude-Standard eingeführt wird. Energiesparendes Bauen über die heutigen gesetzlichen Anforderungen hinaus stellt somit eine werterhaltende Investition dar.
Bei anstehenden Modernisierungsmaßnahmen bestehender Gebäude wenden sich zahlreiche Eigentümer an einen Handwerksmeister ihres Vertrauens. Um einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten, hat das Handwerk seit 1995 die Fortbildung zum Geprüften Gebäudeenergieberater im Handwerk geschaffen. Der Gebäudeenergieberater HWK hat hinsichtlich der energetischen Gebäudemodernisierung Ingenieurniveau, kann fachübergreifend über die gesamte Gebäudehülle (Außenwände, Dach, Fenster, Kellerdecke) und die Anlagentechnik (Heizung, erneuerbare Energien) beraten und ist berechtigt einen Gebäudeenergieausweis nach EnEV auszustellen. Gebäudeenergieberater HWK beraten über Fördermöglichkeiten und können die Baubegleitung übernehmen.
Für denkmalgeschützte Gebäude sind die Restauratoren im Handwerk in Verbindung mit der Fortbildung zum Gebäudeenergieberater HWK qualifiziert. Die Fortbildungsregelung wird vom Arbeitskreis Gebäudeenergieberater in der Bundesvereinigung Bauwirtschaft (BVB) fortgeschrieben. Handwerksmeister mit der Qualifizierung „Gebäudeenergieberater HWK“ tragen nachfolgendes Logo:
- Reduzierung der Gesamttreibhausgasemissionen gegenüber 1990 um mindestens 20 %
- Reduzierung des Primär-Energieverbrauchs um 20 % gegenüber 2008
- Erhöhung des Anteils der Energie aus erneuerbaren Quellen bis 2020 um 20 %
Die Beschlüsse der Bundesregierung zum Energiekonzept (September 2010) und zur Energiewende (Juli 2011) weisen den nationalen Weg zu klimaneutralen Neubauten ab 2021.
Das Baugewerbe unterstützt grundsätzlich die Ziele der Verbesserung der Energieeffizienz in Gebäuden und hält den Dreiklang aus Fordern, Fördern und Informieren für eine wichtige Voraussetzung, die Ziele zu erreichen.
Fordern: Die gesetzlichen Grundlagen, wie z. B. die EnEV, sind mit Augenmaß fortzuschreiben. Mit der Novelle der EnEV 2013 sehen wir dieses grundsätzlich erfüllt. Wichtig ist es, das Niveau der Niedrigstenergiegebäude (Nahe-Null-Gebäude) bis 2017 zu definieren um Bauherren und Planern Planungssicherheit zu geben.
Fördern: Die Förderinstrumente sind zu verstetigen und fortzuschreiben (KfW-Förderung, BAFA-Vor Ort-Beratung) sowie zu ergänzen (z. B. steuerliche Förderung). Die Fördermittel müssen aufgestockt werden um eine Verdoppelung der Modernisierungsrate zu erreichen.
Informieren: Die öffentliche Hand sollte Bauherren und Gebäudeeigentümer stärker über die technischen Möglichkeiten und technologischen Entwicklungen der Energieeffizienz in Gebäuden informieren. Hierzu zählt auch, dass ab 2021 beim Neubau der Niedrigstenergiegebäude-Standard eingeführt wird. Energiesparendes Bauen über die heutigen gesetzlichen Anforderungen hinaus stellt somit eine werterhaltende Investition dar.
Bei anstehenden Modernisierungsmaßnahmen bestehender Gebäude wenden sich zahlreiche Eigentümer an einen Handwerksmeister ihres Vertrauens. Um einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten, hat das Handwerk seit 1995 die Fortbildung zum Geprüften Gebäudeenergieberater im Handwerk geschaffen. Der Gebäudeenergieberater HWK hat hinsichtlich der energetischen Gebäudemodernisierung Ingenieurniveau, kann fachübergreifend über die gesamte Gebäudehülle (Außenwände, Dach, Fenster, Kellerdecke) und die Anlagentechnik (Heizung, erneuerbare Energien) beraten und ist berechtigt einen Gebäudeenergieausweis nach EnEV auszustellen. Gebäudeenergieberater HWK beraten über Fördermöglichkeiten und können die Baubegleitung übernehmen.