Zahlungsmoral am Bau weiterhin schlecht:
Öffentliche Auftraggeber zahlen immer noch schlechter als private Auftraggeber - Ergebnisse der Umfrage zur Zahlungsmoral 2012:
Die aktuelle Umfrage hat gezeigt, dass nur 37 % der Betriebe die Zahlungsmoral der öffentlichen Hand als gut oder sehr gut bewerten; fast genauso viele, nämlich 38 %, beurteilen diese hingegen als befriedigend. Von knapp 25 % der Betriebe wird diese sogar mit schlecht oder sehr schlecht angegeben. Die Zahlungsmoral privater Auftraggeber schätzen rund 64 % der befragten Betriebe als gut oder sehr gut ein. Rund 36 % sehen diese als befriedigend oder schlecht an.
Dieses Ergebnis zeigt, dass im Vergleich zur Umfrage aus dem Jahr 2009 bei den öffentlichen Auftraggebern keine deutliche Verbesserung eingetreten ist. Eine Besserung ist lediglich bei der Zahlungsmoral der privaten Auftraggeber von den Betrieben bemerkt worden.
Frage 1: Wie bewerten Sie die Zahlungsmoral?
Fazit 2:
28 % der befragten Unternehmer beklagen, dass die Zahlungsfrist von zwei Monaten bei der Schlussrechnung in 50 bis 100 % aller Fälle von der öffentlichen Hand überschritten wird, bei den privaten Auftraggebern sind es hingegen nur etwas über 10 %.
Im Vergleich zur Umfrage in 2009 ist hier sowohl bei der öffentlichen Hand als auch bei privaten Auftraggebern eine leichte Verbesserung zu erkennen. Insgesamt zeigen diese Zahlen aber, dass eine Überschreitung der Zahlungsfristen leider immer noch üblich ist.
Frage 2: Wie häufig wird die Zahlungsfrist des § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B (Schlusszahlung spätestens innerhalb von 2 Monaten nach Zugang der Schlussrechnung) überschritten?
Fazit 3:
In über 67 % dieser Fälle wird die Frist um einen Monat oder mehr überschritten, davon in 17 % sogar um bis zu 6 Monate. Fast 3 % der öffentlichen Auftraggeber lassen sich über 6 Monate Zeit, bevor sie eine Rechnung begleichen. Bei den privaten Auftraggebern zahlen immerhin knapp 45 % innerhalb einer Woche nach Ablauf der Zahlungsfrist.
Frage 3: Wie groß ist die Zeitspanne dieser Fristüberschreitungen?
Fazit 4:
Bei den Abschlagsrechnungen zahlen rund 43 % der öffentlichen Auftraggeber halbwegs pünktlich, bei den privaten Auftraggebern sind es sogar knapp 68 %. Allerdings beklagen über 29 % der Unternehmen, dass bei Abschlagszahlungen in 50 bis 100 % der Fälle die Frist von 18 Werktagen durch öffentliche Auftraggeber überschritten wird.
Frage 4: Wie häufig wird die Zahlungsfrist des § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/B (Abschlagszahlungen binnen 18 Werktagen nach Zugang der Aufstellung) überschritten?
Fazit 5:
In über 53 % dieser Fälle warten die Betriebe bei öffentlichen Auftraggebern nach Ablauf der Zahlungsfrist einen Monat oder länger auf ihr Geld. Im Gegensatz zur Umfrage in 2009 hat sich bei Abschlagszahlungen die Zahlungsmoral der privaten Auftraggeber scheinbar etwas verbessert. Gaben die Betriebe in 2009 noch an, dass ca. 59 % die Abschlagsrechnung innerhalb einer Woche nach Fristablauf zahlten, so sind es nach der aktuellen Umfrage 65 %. Diese Verbesserung ist bei der öffentlichen Hand hingegen nicht zu erkennen, da hier die Fristüberschreitungen zur Umfrage in 2009 fast unverändert geblieben sind.
Frage 5: Wie groß ist die Zeitspanne dieser Fristüberschreitungen?