Kommunale Investitionen verstetigen

Die Kommunen geben etwa 60 % der öffentlichen Baumaßnahmen in Auftrag. Sie sind in beträchtlichem Umfang auf die Zuweisung von Bundes- und Landesmitteln angewiesen, denn ihre eigenen Einnahmen resultieren derzeit nur zu 25 % (neue Länder) bzw. 50 % (alte Länder) aus Steuern und Gebühren.

Die Kommunen geben etwa 60 % der öffentlichen Baumaßnahmen in Auftrag. Sie sind in beträchtlichem Umfang auf die Zuweisung von Bundes- und Landesmitteln angewiesen, denn ihre eigenen Einnahmen resultieren derzeit nur zu 25 % (neue Länder) bzw. 50 % (alte Länder) aus Steuern und Gebühren.
Finanzierungsnöte bei den laufenden Ausgaben werden allzu oft durch Kürzung der Investitionsausgaben überwunden. Notwendige Baumaßnahmen bleiben auf der Strecke, und der Verfall öffentlicher Bauwerke nimmt in rasantem Maße zu.

Nach DIFU-Untersuchungen beträgt der jährliche Finanzierungsbedarf in der Baulast der Kommunen von 2006 bis 2020 ca. 161 Mrd. Euro (pro Jahr =11 Mrd. Euro) . Demnach liegt der Schwerpunkt des Investitionsbedarfs im Bereich des Straßenbaus mit 71 Mrd. Euro beim Ersatzbedarf für vorhandene Straßen, Brücken und Tunnelanlagen. Statt der 11 Mrd. Euro/a werden gegenwärtig 5 bis 6 Mrd. Euro/a investiert. Nimmt man die permanent auflaufende Unterfinanzierung außer Betracht, wird der Bedarf damit also bestenfalls zur Hälfte abgedeckt.

Verkehrsinfrastrukturvorhaben sind für Kommunen und Verkehrsunternehmen eine große finanzielle Herausforderung. Selten können sie diese allein stemmen. Daher fördert der Bund seit 1971 über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) und seit 2007 über das Entflechtungsgesetz den Bau oder Ausbau von kommunalen Straßen sowie Investitionen für den Öffentlichen Personennahverkehr. Bisher werden den Ländern jährlich 1,335 Milliarden Euro zur Förderung solcher Vorhaben bereitgestellt. (Davon standen in den letzten Jahren ca. 778 Mio. Euro für den kommunalen Straßenaus- und Neubau und 557 Mio. Euro für die Förderung des ÖPNV.)

Bund und Länder haben mit der Föderalismusreform 2006 den Ausstieg aus der Gemeindeverkehrsfinanzierung zum Ende des Jahres 2019 beschlossen. Dazu haben sie u.a. das GVFG (Ausnahme: Bundesprogramm) in das Entflechtungsgesetz überführt. Nur bis 2013 wurde eine unveränderte Fortsetzung der Finanzzuweisungen für die Gemeindeverkehrsfinanzierung zugesichert. Die verkehrliche Zweckbindung wurde bis 2013 begrenzt.

Während der Bund eine stetige Abschmelzung der Mittel bis 2019 anstrebt, sehen die Länder angesichts ihrer defizitären Haushaltslage keine Möglichkeit, ausbleibende Bundesmittel zusätzlich zu stemmen. Die Länder machen zudem zurecht geltend, dass die Zuweisung von Verantwortlichkeit nach der Föderalismusreform nicht bedeutet, dass es nur auf Länderebene ein Interesse an gut funktionierender Bildung und Infrastruktur gibt. Die dauerhafte Sicherung der Finanzierungsmittel für die genannten Zwecke bleibt im gesamtstaatlichen Interesse.

Die Notwendigkeit, Mittel für die genannten Zwecke weiter in mindestens der bestehenden Höhe zur Verfügung zu haben, wird durch Untersuchungen belegt. So hat sich die Verkehrsministerkonferenz einen Bericht des GKVS-Arbeitskreises zu eigen gemacht, nachdem der Finanzbedarf allein für die kommunalen Straßen nach 2014 um 500 Mio. Euro höher ausfällt, als nach geltendem Budget Mittel zur Verfügung stehen.